Post von RA Kilian Lenard

Autor: Provinzpapst

26. Okt. 2022

Wieder rollen Abmahnwellen (hier Androhung von Abmahnungen) durch Deutschland. Betroffen sind Inhaber von Websites, bei denen Google Fonts über externe Server geladen werden. Ob man nun Post von der Kanzlei RAAG Dikigoros Kairis im Namen von Wang Yu oder Kanzlei RBH (Rechts, Beuger und Hohlkopf) im Namen von Feng Shui oder anderen Wächtern der Gerechtigkeit bekommt, macht in der Sache keinen Unterschied.

Wie viele andere habe ich in diesen Tagen Post von Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin bekommen. Das Schicksal seines Mandanten ist inzwischen deutschlandweit bekannt und hat mich in diesem Fall tief berührt. Scheinbar war dieser Mann auf einen Schlag tausenden von Persönlichkeitsrechtsverletzungen ausgesetzt. Wie konnte es so weit kommen? Wie kann ich helfen? Diese und andere Fragen (zum Beispiel, warum unser Kater immer Hunger hat) haben mich in den letzten Tagen bewegt.

Heute habe ich Herrn RA Kilian geschrieben.

 

(per Einschreiben Einwurf)

Sehr geehrter Herr RA Lenard!                                               26.10.2022

Zunächst einmal möchte ich mich herzlich für Ihr Schreiben vom 13.10.2022 bedanken, das mich emotional sehr bewegt hat. Ihrem Mandanten Martin Ismail ist, so entnehme ich Ihrem Schreiben, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung widerfahren. Nun lässt er das erlittene Unrecht nicht einfach auf sich beruhen, spielt eine traurige Sonate auf dem Klavier, verfasst ein Sonett, weint bittere Tränen über die flächendeckenden Gräuel der Gesellschaft im 21. Jahrhundert. Nein, er steht entschlossen auf und wehrt sich. Martin Ismail hat dafür meinen tiefen Respekt!

Denn ist ihm nicht Schmerz zugefügt worden an jenem 16.September, der sich schaurig in seine Erinnerung gebrannt hat? Und, wie ich erfahren musste, ist ihm dieser Schmerz wohl unzählige Male widerfahren in diesen Tagen. Was mag ihn bewegt haben, als er voll kindlicher Neugier das Schicksal tausender Mitbürgerinnen und Mitbürger über ihre Internetseiten erforscht hat? Welchen Fragen ist er nachgegangen? Vielleicht: Was tun diese Menschen? Was treibt sie an? Habe ich geistig Verbündete, Brüder und Schwestern des Herzens oder gibt es Menschen, denen ich helfen kann?

Dieser von Altruismus beflügelte Forscherdrang Ihres Mandanten erweckt mein Interesse. Ich möchte gerne mehr erfahren über den Menschen hinter dem Namen, der nun so überaus präsent und doch in schnöder Anonymität durch unsere digitale Welt geistert. Darum bitte ich im Rahmen meines Filmprojekts „Ritter der Gegenwart“ um ein Kamerainterview mit Martin Ismail – darüber hinaus auch gerne mit Ihnen, der Sie Ihr ganzes Leben in den Dienst der Gerechtigkeit stellen, den Sprachlosen, den emotional Verletzten Gehör vor den Gerichten unseres Landes verschaffen. Und sich nun ganz dem Schicksal Ihres Mandanten verschrieben haben und keine Portokosten scheuen, ihm zu Gerechtigkeit zu verhelfen. Der kleine Lohn, den Sie im Namen Ihres Mandanten verlangen, ist hier nur von symbolischer Natur, selbst wenn man ihn mit 20.000 multipliziert, wozu ich niemand raten möchte.

In unserem Film „Ritter der Gegenwart“ zeichnen wir die großen Geschichten der Helden unserer Zeit nach. Es sind hier die unbekannten Geschichten mit unbekannten Helden, die unbeugsam ihrem moralischen Kompass folgen, Großes vollbringen, aber demütig bleiben, niemand wird erleben, dass sie sich ihrer großen Taten rühmen.

Diese dunklen Zeiten, in denen Ihr Mandant fast zeitgleich auf tausenden Websites zu Besuch war und überall einem erheblichen persönlichkeitsrechtsverletzendem Schmerz ausgesetzt war, vermag ich mir nur schwer vorzustellen. Ich möchte gerne mit ihm darüber sprechen und damit meinen Teil dazu beitragen, der Welt von diesem erlittenen Unrecht zu erzählen, um künftiges Unrecht zu vermeiden.

Schon jetzt ist Martin Ismail in meinen Augen der „Robin Hood der DSGVO“. Seine Gedanken, Ideen und Ziele verdienen Öffentlichkeit, sie sind Beispiel für alle.

Denn sein Herz ist trotz der erlittenen Schmerzen immer offen für die Belange anderer.

Immerhin hat die IG Datenschutz, deren einziger Vertreter Martin Ismail zu sein scheint, laut ihrer Website insgesamt Spenden von 5700 Euro getätigt, wie der Seite am 26.10.2022 zu entnehmen ist. Zwar sind die Empfänger aktuell anonym, aber eine kurze Recherche ergibt, dass darunter die „Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD)“ zu finden ist, „Deutscher Kinderverein e.V“. und die „Cybermobbing-Hilfe e.V“. Eine gute Wahl, Gutes zu tun.

Teilweise weisen diese Organisationen die Spenden empört zurück, was ein deutliches Zeichen dafür zu sein scheint, dass hier das Opfer zum Täter gemacht werden soll. Wir alle wissen: Das war weiland bei Robin Hood nicht anders.

Indem ich ihm und seiner Geschichte die Öffentlichkeit und Präsenz gebe, die er verdient, will ich – wie erwähnt – meinen Teil zur Gerechtigkeit beitragen. Denn leider kann ich seine Schmerzen nicht mit den geforderten 170 Euro ausgleichen. Der immaterielle Schaden, den Martin Ismail erlitten hat, muss zunächst öffentlich von ihm dargelegt werden. Mein Filmprojekt will ihn – sein Einverständnis vorausgesetzt – dabei begleiten.

Ich möchte Sie der Form halber darum auf die Gesetzeslage hinweisen, die natürlich die erlittenen Schmerzen und Auslagen nicht spiegelt, aber dennoch besteht:

Denn hinsichtlich des erhobenen Schmerzensgeldanspruchs weise ich darauf hin, dass ein solcher selbst dann nicht automatisch gegeben ist, wenn ein Datenschutzverstoß in Bezug auf eine dynamische Einbindung von Google Fonts tatsächlich vorgelegen haben sollte. Vielmehr ist hier zunächst ein Nachweis darüber zu führen, dass tatsächlich ein Schaden immaterieller Natur entstanden ist.

Die Ausführungen in Ihrem Schreiben lassen in der vorliegenden Formulierung auch darauf schließen, dass der gerügte Datenschutzverstoß durch Ihre Mandantschaft provoziert worden ist, indem offenbar eine gezielte Suche nach Internetseiten erfolgt ist, in denen eine dynamische Einbindung von Google Fonts erfolgt. Dieser Umstand wäre im Rahmen eines Mitverschuldens zu berücksichtigten, wobei aufgrund der vorsätzlichen Herbeiführung des Rechtsverstoßes der geltend gemachte Anspruch vollständig ausgeschlossen sein dürfte.

Darüber hinaus ist auch zu überlegen, ob hier nicht § 307 StGB „Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie“ zur Anwendung kommt. Denn Ihr Mandant hat eventuell durch den punktuell übermäßig hohen Stromverbrauch während seiner Recherche starke Stromspitzen in deutschen Kernkraftwerken erzeugt und damit die öffentliche Sicherheit gefährdet. Dann käme § 307 StGB, Absatz 1 zum Tragen: „Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.“

Des Weiteren ist zu klären, ob Ihr Mandant trotz des nachweislich überlangen Arbeitsaufwandes, der über viele Wochen keinen Schlaf zugelassen hat, am Straßenverkehr teilgenommen hat. Dann käme § 315c StGB zum Tragen. Auch wäre zu klären, ob er nicht aufgrund des gleichzeitigen Besuchs mehrerer hundert Webseiten noch bei klarem Bewusstsein war und insofern während seiner Recherche im Dienste der Gerechtigkeit überhaupt zurechnungsfähig war.

Diese und andere Umstände möchte ich gerne mit Ihrem Mandanten und Ihnen im persönlichen Interview ansprechen, wobei mir gerade die menschlichen Aspekte des Themas am Herzen liegen.

 

Ich erwarte Ihre Antwort bis zum 15.11.2022.

 

Mit freundlichen Grüßen,

1 Kommentar

  1. Dennis 'Cracky' K.

    Liest sich witzig,auch wenn der RA es höchstwahrscheinlich einfach löschen wird..
    Bin jedenfalls auf seine Reaktion gespannt!

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