Hm
ja, gute Glosse, die kein Blatt vor den Mund nimmt.
Aber
mal ehrlich: Ist das nicht ein Fall für zumindest
die Anti-Korruptionsbeauftragte
SH?
Sicherlich könnte man / sollte man auch
das Informationszugangsgesetz
SH bemühen und einen Antrag auf
Informationszugang stellen, um den Geheimnissen der Gemeinde ggf. auf
die Schliche zu kommen.
Um allerdings nicht unnötig Zeit zu verschwenden, sollte man vor der
Antragstellung eine schriftliche Anfrage beim ULD
(Aufsichtsbehörde für das IZG-SH) stellen und fragen welche
Informationen insb. mit Blick auf § 35 GO, von der Gemeinde, denn
hergegeben werden müssen.
Sollten EU-Fördergelder mit im Spiel sein, ist das Portal
OLAF mit im Boot und jederman kann die EU
Beamten mit entsprechenden Informationen betrauen. - Will man
herausfinden, ob EU-Gelder in Heikendorf zum Einsatz kommen, gibt es
hier die Möglichkeit zur Abfrage einer Datenbank.
Man könnte ja auch gleich die Staatsanwaltschaft kontaktieren.
Aber
diese Stelle gilt (EU-weit) als politisch abhängig und verfolgt wohl
nur das Legalitätsprinzip, wenn es politisch opportun ist (§ 15
GVG/EuGH C-508/18, C-82/19, C-509/18/Tagesschau ID=28721972088763).
Klar, die Anti-Korruptionsbeauftragte
SH und alle ihre Vorgänger waren auch
allesamt hochdekorierte Weisungsempfänger der Politik (welch ein Zufall); aber Versuch macht klug.
"Die kriminologische Forschung definiert Korruption als
"Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der
Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines Anderen,
auf dessen Veranlassung oder in Eigeninitiative, zur Erlangung eines
Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung
des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit
(Täter in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein
Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der
Wirtschaft)".
Quelle: BKA