Beiträge von MRVSIJH

    Ach so. Hier nochmal der Sinn und Zweck des IZG SH, das für den vorliegenden Fall wie die Faust aufs Auge passt:


    Zitat

    II. Zwecksetzung des IZG-SH - Das IZG-SH soll zum einen die demokratischen Beteiligungsrechte stärken und eine mittelbare Kontrolle staatlichen Handelns durch die öffentliche Meinung, die auf fundierte Informationen angewiesen ist, ermöglichen. Zum anderen soll durch den Informationszugang die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz behördlichen Handelns gefördert werden (SchleswigHolsteinischer Landtag, Drs. 14/2374, Seite 11).

    OK. Das damalige IFG SH und das UIG SH wurden 2012 zum IZG SH zusammengeführt, so dass gegenwärtig nicht nur Informationen nach dem alten UIG von den informationspflichtigen Stellen via IZG SH, angefordert werden können, sondern auch diejenigen Informationen, die schon das alte IFG SH ermöglichte.


    Vgl.a. § 2 IZG SH https://www.gesetze-rechtsprec…aiz=true#jlr-InfoZGSHV1P2


    Ist jedenfalls mein Stand.


    Gruss


    https://www.datenschutzzentrum…die-Landesverfassung.html

    https://www.datenschutzzentrum…tfaden-Grundlagen-IZG.pdf

    Interessanter Beitrag, Bobermoritz, der zeigt, es geht anderswo auch anders. Und der meine Befürchtung widerlegt, dass wir hier eine Blaupause kommunaler Standardpolitik vorfinden. Danke für die Info.

    Ja, sehr interessant. Man könnte die Gemeinde ja auch mal fragen, warum sie denn nicht Gleiches für Heikendorf gelten lassen will. Am Besten gleich das OVG SH zitieren und einmal (naiv) nachfragen, ob die Gemeinde die Transparenzkriterien des OVG SH mit ihrer Blokade- ind Vertuschungspolitik als erfüllt ansieht. Schließlich ist auch die Gemeinde Heikendorf dem Rechtsstaatsprinzip gem. Art. 20 (3) GG, verpflichtet.

    Informationsfreiheitsgesetz erlaubt Daten zur Umwelt anzufordern.

    Hallo, das stimmt so nicht. Sie verwechseln das IZG-SH mit dem UIG. Das IZG-SH gilt für alle Informationen, die bei einer informatonspflichtigen Stelle vorliegen. Zudem kommen EU Gelder sicherlich in Heikendorf zum Einsatz. Es kann jedoch sein, dass diese Mittel erst über mehrere Wege dort landen. Man muss alles erfragen, sonst hat man keinen Erfolg und die Mißstsände bleiben bestehen.

    Gruß

    Hm ja, gute Glosse, die kein Blatt vor den Mund nimmt.


    Aber mal ehrlich: Ist das nicht ein Fall für zumindest die Anti-Korruptionsbeauftragte SH?


    Sicherlich könnte man / sollte man auch das Informationszugangsgesetz SH bemühen und einen Antrag auf Informationszugang stellen, um den Geheimnissen der Gemeinde ggf. auf die Schliche zu kommen.


    Um allerdings nicht unnötig Zeit zu verschwenden, sollte man vor der Antragstellung eine schriftliche Anfrage beim ULD (Aufsichtsbehörde für das IZG-SH) stellen und fragen welche Informationen insb. mit Blick auf § 35 GO, von der Gemeinde, denn hergegeben werden müssen.


    Sollten EU-Fördergelder mit im Spiel sein, ist das Portal OLAF mit im Boot und jederman kann die EU Beamten mit entsprechenden Informationen betrauen. - Will man herausfinden, ob EU-Gelder in Heikendorf zum Einsatz kommen, gibt es hier die Möglichkeit zur Abfrage einer Datenbank.


    Man könnte ja auch gleich die Staatsanwaltschaft kontaktieren.


    Aber diese Stelle gilt (EU-weit) als politisch abhängig und verfolgt wohl nur das Legalitätsprinzip, wenn es politisch opportun ist (§ 15 GVG/EuGH C-508/18, C-82/19, C-509/18/Tagesschau ID=28721972088763).


    Klar, die Anti-Korruptionsbeauftragte SH und alle ihre Vorgänger waren auch allesamt hochdekorierte Weisungsempfänger der Politik (welch ein Zufall); aber Versuch macht klug.


    "Die kriminologische Forschung definiert Korruption als "Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines Anderen, auf dessen Veranlassung oder in Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (Täter in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft)".


    Quelle: BKA