Glosse: Nicht öffentlich!

    • Offizieller Beitrag

    Die Gemeindevertretung Heikendorf hat schon vor vielen Jahren die Vorteile nicht-öffentlicher Sitzungen entdeckt. Nach geheimen, undurchschaubaren Kriterien bleibt die Öffentlichkeit bei der Verhandlung vieler Tagesordnungspunkte (im Nachfolgenden TOP genannt) vor der Tür. Im Ort wird spekuliert, was hinter den geschlossenen Türen der Gemeindevertretungssitzungen vor sich geht: Kungelei, Waffen- und Drogengeschäfte, Hundetraining, Ping-Pong, Turmspringen, Seniorenbingo, oder gar eine Malefiz-Meisterschaft?


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  • Hm ja, gute Glosse, die kein Blatt vor den Mund nimmt.


    Aber mal ehrlich: Ist das nicht ein Fall für zumindest die Anti-Korruptionsbeauftragte SH?


    Sicherlich könnte man / sollte man auch das Informationszugangsgesetz SH bemühen und einen Antrag auf Informationszugang stellen, um den Geheimnissen der Gemeinde ggf. auf die Schliche zu kommen.


    Um allerdings nicht unnötig Zeit zu verschwenden, sollte man vor der Antragstellung eine schriftliche Anfrage beim ULD (Aufsichtsbehörde für das IZG-SH) stellen und fragen welche Informationen insb. mit Blick auf § 35 GO, von der Gemeinde, denn hergegeben werden müssen.


    Sollten EU-Fördergelder mit im Spiel sein, ist das Portal OLAF mit im Boot und jederman kann die EU Beamten mit entsprechenden Informationen betrauen. - Will man herausfinden, ob EU-Gelder in Heikendorf zum Einsatz kommen, gibt es hier die Möglichkeit zur Abfrage einer Datenbank.


    Man könnte ja auch gleich die Staatsanwaltschaft kontaktieren.


    Aber diese Stelle gilt (EU-weit) als politisch abhängig und verfolgt wohl nur das Legalitätsprinzip, wenn es politisch opportun ist (§ 15 GVG/EuGH C-508/18, C-82/19, C-509/18/Tagesschau ID=28721972088763).


    Klar, die Anti-Korruptionsbeauftragte SH und alle ihre Vorgänger waren auch allesamt hochdekorierte Weisungsempfänger der Politik (welch ein Zufall); aber Versuch macht klug.


    "Die kriminologische Forschung definiert Korruption als "Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines Anderen, auf dessen Veranlassung oder in Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (Täter in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft)".


    Quelle: BKA

  • Nicht weit entferent von uns, auch in Schleswig-Holstein, natürlich ebenfalls der GO unterworfen, gibt es die Gemeinde Stockelsdorf.

    Da kann man die Bauausschussitzung bequem von zu Hause im Live-Stream verfolgen,

    Da besteht die Tagesordnung im öffentlichen Teil auch aus Auftragsvergaben an Firmen (öffentlich behandelt)

    Da sind alle Bebauungspläne auf einer Seite sauber aufgelistet und können direkt heruntergeladen werden.

    Nach § 35 Abs. 1 GemO sind Sitzungen des Gemeinderats öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern. Dazu vom OVG S.-H. :Das Öffentlichkeitsprinzip ist tragender Verfahrensgrundsatz des kommunalen Verfassungsrechts, dessen Sinn und Zweck dahin geht, in Bezug auf die Arbeit des kommunalen Vertretungsorgans gegenüber der Allgemeinheit Publizität, Information, Kontrolle und Integration zu vermitteln bzw. zu ermöglichen. Der Grundsatz unterwirft die Vertretungskörperschaft der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit und trägt daher dazu bei, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung vorzubeugen und den Anschein zu vermeiden, dass „hinter verschlossenen Türen" etwa unsachliche Motive für die getroffenen Entscheidungen maßgebend gewesen sein können. Das Öffentlichkeitsprinzip ist außerdem ein Mittel, das Interesse der Bürgerschaft an der Selbstverwaltung zu wecken und zu erhalten.

    Leider sind Informationsfreiheitsgesetz und OLAF keine wirksamen Hebel. Denn OLAF wirkt nur, wenn EU Mittel beteiligt sind und das Informationsfreiheitsgesetz erlaubt Daten zur Umwelt anzufordern. Den Bezug zur Umwelt kann man weit auslegen, aber er muss einer Ablehnung standhalten.

    Das wirksamste Mittel bei groben Verstößen ist die Klage auf Feststellung einer unberechtigten Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung. Kommt man nämlich mit der Klage durch, ist der nichtöffentliche Beschluss nachträglich rechtswidrig gewesen. Wie peinlich.

    • Offizieller Beitrag

    Nicht weit entferent von uns, auch in Schleswig-Holstein, natürlich ebenfalls der GO unterworfen, gibt es die Gemeinde Stockelsdorf.

    Da kann man die Bauausschussitzung bequem von zu Hause im Live-Stream verfolgen,

    Da besteht die Tagesordnung im öffentlichen Teil auch aus Auftragsvergaben an Firmen (öffentlich behandelt)

    Da sind alle Bebauungspläne auf einer Seite sauber aufgelistet und können direkt heruntergeladen werden.

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    Interessanter Beitrag, Bobermoritz, der zeigt, es geht anderswo auch anders. Und der meine Befürchtung widerlegt, dass wir hier eine Blaupause kommunaler Standardpolitik vorfinden. Danke für die Info.

  • Informationsfreiheitsgesetz erlaubt Daten zur Umwelt anzufordern.

    Hallo, das stimmt so nicht. Sie verwechseln das IZG-SH mit dem UIG. Das IZG-SH gilt für alle Informationen, die bei einer informatonspflichtigen Stelle vorliegen. Zudem kommen EU Gelder sicherlich in Heikendorf zum Einsatz. Es kann jedoch sein, dass diese Mittel erst über mehrere Wege dort landen. Man muss alles erfragen, sonst hat man keinen Erfolg und die Mißstsände bleiben bestehen.

    Gruß

  • Interessanter Beitrag, Bobermoritz, der zeigt, es geht anderswo auch anders. Und der meine Befürchtung widerlegt, dass wir hier eine Blaupause kommunaler Standardpolitik vorfinden. Danke für die Info.

    Ja, sehr interessant. Man könnte die Gemeinde ja auch mal fragen, warum sie denn nicht Gleiches für Heikendorf gelten lassen will. Am Besten gleich das OVG SH zitieren und einmal (naiv) nachfragen, ob die Gemeinde die Transparenzkriterien des OVG SH mit ihrer Blokade- ind Vertuschungspolitik als erfüllt ansieht. Schließlich ist auch die Gemeinde Heikendorf dem Rechtsstaatsprinzip gem. Art. 20 (3) GG, verpflichtet.

  • Hallo, das stimmt so nicht. Sie verwechseln das IZG-SH mit dem UIG. Das IZG-SH gilt für alle Informationen, die bei einer informatonspflichtigen Stelle vorliegen. Zudem kommen EU Gelder sicherlich in Heikendorf zum Einsatz. Es kann jedoch sein, dass diese Mittel erst über mehrere Wege dort landen. Man muss alles erfragen, sonst hat man keinen Erfolg und die Mißstsände bleiben bestehen.

    Gruß

    IZG-SH :

    Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen(2) Umweltinformationen sind alle Daten über

    1. den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Land, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen,

    2. Faktoren, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 auswirken oder wahrscheinlich auswirken; hierzu gehören insbesondere Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle aller Art sowie Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt,

    3. Maßnahmen oder Tätigkeiten, die

    a) sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken oder

    b) den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken;


    Leider, aber ich freue mich über die Energie, Wege zur Veränderung zu finden.

  • OK. Das damalige IFG SH und das UIG SH wurden 2012 zum IZG SH zusammengeführt, so dass gegenwärtig nicht nur Informationen nach dem alten UIG von den informationspflichtigen Stellen via IZG SH, angefordert werden können, sondern auch diejenigen Informationen, die schon das alte IFG SH ermöglichte.


    Vgl.a. § 2 IZG SH https://www.gesetze-rechtsprec…aiz=true#jlr-InfoZGSHV1P2


    Ist jedenfalls mein Stand.


    Gruss


    https://www.datenschutzzentrum…die-Landesverfassung.html

    https://www.datenschutzzentrum…tfaden-Grundlagen-IZG.pdf

  • Ach so. Hier nochmal der Sinn und Zweck des IZG SH, das für den vorliegenden Fall wie die Faust aufs Auge passt:


    Zitat

    II. Zwecksetzung des IZG-SH - Das IZG-SH soll zum einen die demokratischen Beteiligungsrechte stärken und eine mittelbare Kontrolle staatlichen Handelns durch die öffentliche Meinung, die auf fundierte Informationen angewiesen ist, ermöglichen. Zum anderen soll durch den Informationszugang die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz behördlichen Handelns gefördert werden (SchleswigHolsteinischer Landtag, Drs. 14/2374, Seite 11).

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